Du überlegst, ob du eine Anzeige erstellen willst? Dazu erhältst du hier ein paar grundlegende Informationen. Diese sind für den ersten Überblick gedacht. In jedem Fall solltest du eine professionelle Beratung aufsuchen!
Rechtliche Möglichkeiten
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die Verfolgung einer solchen Straftat ist innerhalb bestimmter Fristen möglich, so genannter Verjährungsfristen. Diese beläuft sich je nach Tat zwischen 3 und 20 Jahren. Du allein entscheidest, ob du eine Anzeige machen möchtest oder nicht. Lass dir für diese Entscheidung die Zeit, die du brauchst. Wichtig für dich zu wissen: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie z.B. sexuelle Nötigung/Vergewaltigung sind Offizialdelikte, das heißt, eine einmal erstattete Anzeige kann nicht mehr zurückgenommen werden; sobald die Polizei oder Staatsanwaltschaft von der Straftat erfährt – egal von wem – muss sie ermitteln.
Eine frühzeitige Anzeige erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei den Täter ermitteln kann.
Zur Anzeigenerstattung wendest du dich entweder an die Wiesnwache auf dem Oktoberfest im Servicezentrum– dies ist sinnvoll, wenn du unmittelbar nach dem Übergriff Anzeige erstatten willst – oder direkt an das Fachkommissariat Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung. Du findest es in München in der Hansastraße 24. Tel: 089/ 630 07 40 15. Dort erfolgt dann eine ausführliche Befragung zur Tatsituation durch eine Polizeibeamtin oder einen Beamten des Fachkommissariats.
Wichtige Hinweise
Gedächtnisstütze
Auch wenn du dir nicht sicher bist, ob du den/die Täter*in anzeigen willst, solltest du dir als Erinnerungsstütze ein schriftliches Gedächtnisprotokoll erstellen, damit du später noch genaue Angaben zum Tathergang machen kannst. Auch scheinbar unwichtige Nebensachen können von Bedeutung sein.
Beweisstücke und gynäkologische Untersuchung
Wäsche, Kleidung oder andere Gegenstände können wichtige Beweisstücke in einem Strafverfahren sein. Auch wenn es dir schwer fällt, solltest du deshalb mögliche Beweisstücke ungewaschen, trocken und getrennt in Papiertüten verpacken.
Eine Untersuchung bei der Gynäkologin dient ebenfalls zur Sicherung von Beweismitteln. Lass dich in jedem Fall untersuchen, auch wenn du noch nicht sicher bist, ob du Anzeige erstatten möchtest! So bleibt dir auch noch später die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten – einmal verlorengegangene Beweise sind nicht mehr zurück zu holen!
Untersuchen lassen kannst du dich z.B. in der spezialisierten „Notfallambulanz für weibliche Gewaltopfer“ (PDF, nicht barrierefrei) am Institut für Rechtsmedizin der Universität München. Dort bist du in besten Händen und man wird dich rücksichtsvoll und professionell behandeln!
Wichtig: Wasche dich vor der ärztlichen Untersuchung nicht, auch wenn dir das sicherlich schwer fällt!
Wenn du möchtest kannst du zur Untersuchung auch zu deiner vertrauten Frauenärztin gehen. Hier findet deine Ärztin Formulare zur Unterstützung:
http://www.rechtsmedizin.med.uni-muenchen.de/service/downloads/ambul_dokubogen.pdf (PDF, nicht barrierefrei)
Lass dich, wenn möglich, von einer Freundin oder Vertrauensperson begleiten.
Du kannst dich auch für ein paar Tage krankschreiben lassen, wenn du nach der Untersuchung etwas Zeit für dich brauchst.